Vorzeigehof unter Compliance-Stress: Weidepflicht bringt Bio-Betrieb bei Bayreuth in Not
Der Öko-Milchviehbetrieb Küfner und Neiser im oberfränkischen Bindlach gilt seit Jahrzehnten als Musterhof. 160 Milchkühe und zahlreiche Jungtiere werden dort gehalten, seit 1989 wirtschaftet...
Deutschland zwischen Kostenkritik und Ausbaukurs: Energiewende tritt in neue Phase
Die deutsche Energie- und Klimapolitik steht vor einer Doppelbewegung: Während die Bundesregierung mit einem neuen Klimaschutzprogramm Milliarden in CO2-Einsparungen lenkt, melden die...
Thüringens öffentlicher Dienst vor Umbau: Weniger Personal, klarere Prioritäten
Die Thüringer Landesregierung stellt sich auf einen deutlich kleineren öffentlichen Dienst in den kommenden Jahren ein. Auslöser sind der demografische Wandel, steigende Pensionslasten und der...
Raststätte bei Drossenhausen: 135 Stellplätze sollen Verkehr auf A73 entlasten
An der Autobahn A73 im Landkreis Coburg beginnt in Kürze ein größeres Infrastrukturprojekt des Bundes. Nahe der Ortschaft Drossenhausen, nur wenige Kilometer von der Grenze zwischen Bayern und...
Debatte im Landtag: Was der NRW-Entwurf für Kitas und Familien bedeuten könnte
Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit...

Rheinland-Pfalz: Über 50 Anträge, 30 aktive Cannabis-Clubs, strenge Prüfregime

07.04.2026


In Rheinland-Pfalz haben sich zwei Jahre nach dem ersten Schritt der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis 30 genehmigte und aktive Anbauvereinigungen etabliert. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz bestätigte diese Zahl auf Anfrage und sprach von einer Entwicklung, die seit 2024 schrittweise an Dynamik gewonnen hat. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist demnach wieder zurückgegeben worden.

Die rechtliche Grundlage für die neuen Strukturen wurde noch von der Ampel-Koalition im Bund gelegt. Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, privater Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Zum 1. Juli 2024 folgte der zweite Schritt: Seitdem dürfen staatlich genehmigte Cannabis-Clubs unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. In der Praxis entstehen damit regulierte Versorgungswege, die den Schwarzmarkt teilweise ersetzen sollen.

Beim LSJV gingen bislang 52 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung ein. Zehn Verfahren sind nach Behördenangaben noch in Bearbeitung. Vier Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen, drei abgelehnt. In zwei Fällen hat das Landesamt bereits erteilte Erlaubnisse widerrufen, zwei Vorgänge wurden wegen fehlender Zuständigkeit weitergereicht. Ein Club in Rheinhessen berichtet laut LSJV von einem Wandel in der Mitgliedschaftsstruktur, Details dazu nannte die Behörde jedoch nicht.

Die Kontrolle der neuen Clubs ist engmaschig angelegt. Vor der Erteilung einer Erlaubnis wird jede Anbauvereinigung vor Ort besichtigt, zudem werden Proben des angebauten Cannabis genommen. Neben regulären Prüfungen sieht das Konsumcannabisgesetz anlassbezogene Kontrollen vor, etwa wenn Hinweise auf mögliche Mängel vorliegen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen eine Altersgrenze von 18 Jahren für Mitglieder sowie ein Mitgliederlimit von 500 Personen pro Vereinigung. Der Versand und weitere vertriebsähnliche Formen außerhalb der gesetzlich erlaubten Strukturen sind untersagt.